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WEG-Finanzierung

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DKB1213

Die

Die WEG-Finanzierung im Detail Die Finanzierungshöhe ist auf 50.000 Euro pro Eigentümer*in begrenzt. Als ein*e Eigentümer*in werden sowohl mehrere Eigentümer*innen einer Wohneinheit als auch eine Person mit mehreren Einheiten im Objekt betrachtet. - Für die WEG gibt es keine Betragsabgrenzung. - Die Finanzierung beträgt bis zu 80 % der Investitionskosten. Planungssicherheit für die Beschlussfassung durch 3 Monate gültiges individuelles Angebot. Eine Bonitätsprüfung der Eigentümer*innen ist nicht erforderlich. Eine jährliche Sondertilgung ist möglich. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Der Annuitätenkredit ist nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit vollständig getilgt. - Es besteht Zinssicherheit während der Darlehenslaufzeit. - Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Voraussetzung: Es liegt ein bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss der WEG über die Kreditaufnahme vor, dessen Beschlussfassung mindestens 2 Monate in der Vergangenheit liegt. Vorgaben zum Beschlussinhalt Der Beschluss muss Angaben über die zu finanzierende Maßnahme, die Höhe des Darlehens, dessen Laufzeit, die Höhe des Zinssatzes bzw. des nicht zu überschreitenden Zinssatzes enthalten und erkennen lassen, dass der Kredit am Ende der Laufzeit getilgt ist. Ferner sollte im Protokoll dokumentiert sein, dass die im Innenverhältnis bestehende Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer*innen vor der Beschlussfassung in der WEG-Versammlung erörtert wurde. Einzureichende Unterlagen: DKB-Kreditantrag für eine WEG Kostenvoranschlag bzw. Gesamtkostenaufstellung für die geplante Maßnahme aktueller Beschluss über die Verwalterbestellung der jeweiligen WEG Gewerbeerlaubnis nach §34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO Protokoll der Eigentümerversammlung mit bestandskräftigem Beschluss über die Aufnahme des beantragten Kredits durch die/den Verwalter*in im Namen der WEG und über dessen Rückführung Teilungserklärung aktuelle Eigentümerliste der WEG aktueller Wirtschaftsplan der WEG aktuelle Jahresabrechnung Nachweis über vorhandene Instandhaltungs rücklage (wenn nicht bei DKB) ggf. Aufstellung der Zahlungsrückstände der Eigentümer*innen in den letzten 3 Jahren Partner der DKB Mehr Infos unter: dkb.de/weg-finanzierung E-Mail verwalter@dkb.de Auf dem Titel: Manuela Thamm und Christian Krant, Geschäftsführende der Ernst G. Hachmann GmbH. Eine Finanzlösung der Deutschen Kreditbank AG DKB 1213 – 08/2022